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Alles Wissenswerte zur Greening-Prämie für Landwirte

Aug. 14, 2023

Mit der Prämie für Greening-Maßnahmen schafft der Gesetzgeber Anreize für Bauern, nachhaltiger zu wirtschaften. Ein achtsamer Umgang mit der Natur zahlt sich somit auch in finanzieller Hinsicht aus. 


Doch worum geht es beim Greening genau und wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen? 


Wir werfen einen genauen Blick auf die Greening-Prämie und erklären, welche Auflagen es zu beachten gibt. Mit diesem Beitrag machen Sie sich schlau.

Omarv


Die Greening-Prämie motiviert zu mehr Umweltschutz in der Landwirtschaft

Das Greening-Programm existiert bereits seit 2015. Es ermöglicht Landwirten, Direktzahlungen zu erhalten, wenn sie bestimmte Umweltauflagen berücksichtigen. Konkret geht es darum, dass die Landwirtschaft Ackerflächen nachhaltiger bestellt. Das führt zu gesunden Böden und trägt zum Klima- und Umweltschutz bei.


Beispielsweise bieten sich abgestimmte Fruchtfolgen an, um die negative Belastung der Äcker durch Monokulturen zu vermeiden. Außerdem sieht das Greening vor, dass die Landwirtschaft verstärkt Weiden und Wiesen schützt. Diese dienen Insekten und Kleintieren als Lebensraum und sind wichtig für den Erhalt eines gesunden Ökosystems. 


Allerdings sind die Greening-Prämien nicht für alle Arten landwirtschaftlicher Betriebe erhältlich: Für Obst- und Weinbau, Hopfen sowie weitere Dauerkulturen sind keine Fördermittel vorgesehen. Zudem gibt es für ökologischen Anbau keine Greening-Prämie, da hier anderweitige Hilfsprogramme bestehen.


Diese Auflagen müssen Sie für die Greening-Prämie erfüllen

Sie möchten sich mit dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb am Greening beteiligen? Dann beachten Sie die folgenden drei Voraussetzungen:


  • Ökologische Vorrangflächen: Alle Betriebe, die über mehr als 15 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche verfügen, müssen fünf Prozent sogenannter ökologischer Vorrangflächen unterhalten. Um diese Vorgabe umzusetzen, stehen mehrere Maßnahmen zur Auswahl. Dazu gehören Zwischenfrüchte, Aufforstungsflächen, Feldrandstreifen und stillgelegte Äcker. Weitere Möglichkeiten sind Leguminosen und nachwachsende Rohstoffe. Hier finden Sie die passenden Landmaschinen für ökologisch wirksame Maßnahmen.

  • Diversifikation des Anbaus: Bestellen Sie weniger als 30 Hektar Ackerfläche, müssen Sie zwei oder mehr Kulturen anbauen. Eine der Früchte kann dabei nicht mehr als 75 Prozent des Anbaugebiets einnehmen.

    Wenn Sie mehr als 30 Hektar bewirtschaften, sind mindestens drei verschiedene Anbaukulturen erforderlich. Der summierte Anteil zweier Kulturen darf bei maximal 95 Prozent liegen.

    Eine Ausnahme gibt es für Betriebe, die 75 Prozent der Fläche für Grünfutter, Gras oder Brachland nutzen. In diesem Fall sind Sie von der Pflicht zur Anbaudiversifizierung befreit. Gleiches gilt, wenn Sie einen hohen Anteil an Dauergrünland besitzen oder weniger als 10 Hektar Land bewirtschaften. 

  • Erhalt von Dauergrünland: Dieser Begriff umfasst Flächen für natürliches Grasland und Grünfutterpflanzen. Die Auflagen für die Greening-Prämie schreiben vor, dass Sie das Gelände nicht an der Fruchtfolge beteiligen und mindestens fünf Jahre nicht umackern.
    Wichtig: Bei umweltsensiblem Dauergrünland ist es sogar gesetzlich verboten, die Flächen umzupflügen.


So hoch ist die Prämie für Greening-Maßnahmen

Grundsätzlich erhalten Landwirte, die Greening betreiben, zwei unterschiedliche Prämien. Das liegt daran, dass alle Greening-Prämien-Empfänger auch für die Basisprämie der EU-Agrarförderung infrage kommen. 


Bei den Prämien handelt es sich um Direktzahlungen an Landwirte. Die durchschnittliche Förderungshöhe in Deutschland liegt bei etwa 280 Euro pro Jahr pro Hektar. Der Anteil der Greening-Prämie an diesem Betrag liegt bei circa 87 Euro. 


Für Junglandwirte, die bei Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, sind zusätzliche Finanzmittel verfügbar. Diese betragen im Durchschnitt 40 Euro jährlich pro Hektar.


Greening-Prämie im Kontext der EU-weiten Agrarreform

Die finanziellen Angebote an Landwirte, die umweltfreundlich anbauen, werden durch die EU-Agrarförderung gedeckt. Die Greening-Prämie und die Basisprämie stammen aus der sogenannten ersten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Auf die ländliche Entwicklung und den biologischen Landbau fokussiert sich die zweite Säule der GAP.


Ab 2023 beginnt eine neue Förderperiode, die weitere Finanzmittel für Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft bereitstellt. Verstärkt auf Nachhaltigkeit zu achten, lohnt sich also.

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