Mit der Prämie für Greening-Maßnahmen schafft der Gesetzgeber Anreize für Bauern, nachhaltiger zu wirtschaften. Ein achtsamer Umgang mit der Natur zahlt sich somit auch in finanzieller Hinsicht aus.
Doch worum geht es beim Greening genau und wer kann die Förderungen in Anspruch nehmen?
Wir werfen einen genauen Blick auf die Greening-Prämie und erklären, welche Auflagen es zu beachten gibt. Mit diesem Beitrag machen Sie sich schlau.
Das Greening-Programm existiert bereits seit 2015. Es ermöglicht Landwirten, Direktzahlungen zu erhalten, wenn sie bestimmte Umweltauflagen berücksichtigen. Konkret geht es darum, dass die Landwirtschaft Ackerflächen nachhaltiger bestellt. Das führt zu gesunden Böden und trägt zum Klima- und Umweltschutz bei.
Beispielsweise bieten sich abgestimmte Fruchtfolgen an, um die negative Belastung der Äcker durch Monokulturen zu vermeiden. Außerdem sieht das Greening vor, dass die Landwirtschaft verstärkt Weiden und Wiesen schützt. Diese dienen Insekten und Kleintieren als Lebensraum und sind wichtig für den Erhalt eines gesunden Ökosystems.
Allerdings sind die Greening-Prämien nicht für alle Arten landwirtschaftlicher Betriebe erhältlich: Für Obst- und Weinbau, Hopfen sowie weitere Dauerkulturen sind keine Fördermittel vorgesehen. Zudem gibt es für ökologischen Anbau keine Greening-Prämie, da hier anderweitige Hilfsprogramme bestehen.
Sie möchten sich mit dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb am Greening beteiligen? Dann beachten Sie die folgenden drei Voraussetzungen:
Grundsätzlich erhalten Landwirte, die Greening betreiben, zwei unterschiedliche Prämien. Das liegt daran, dass alle Greening-Prämien-Empfänger auch für die Basisprämie der EU-Agrarförderung infrage kommen.
Bei den Prämien handelt es sich um Direktzahlungen an Landwirte. Die durchschnittliche Förderungshöhe in Deutschland liegt bei etwa 280 Euro pro Jahr pro Hektar. Der Anteil der Greening-Prämie an diesem Betrag liegt bei circa 87 Euro.
Für Junglandwirte, die bei Antragstellung nicht älter als 40 Jahre sind, sind zusätzliche Finanzmittel verfügbar. Diese betragen im Durchschnitt 40 Euro jährlich pro Hektar.
Die finanziellen Angebote an Landwirte, die umweltfreundlich anbauen, werden durch die EU-Agrarförderung gedeckt. Die Greening-Prämie und die Basisprämie stammen aus der sogenannten ersten Säule der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Auf die ländliche Entwicklung und den biologischen Landbau fokussiert sich die zweite Säule der GAP.
Ab 2023 beginnt eine neue Förderperiode, die weitere Finanzmittel für Klima- und Umweltschutz in der Landwirtschaft bereitstellt. Verstärkt auf Nachhaltigkeit zu achten, lohnt sich also.
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